Grundregel: Innenarbeiten meist genehmigungsfrei
Die gute Nachricht zuerst: Die meisten Innenrenovierungen und -sanierungen in Hamburg sind genehmigungsfrei. Wenn Sie Ihre Wohnung streichen, das Bad modernisieren oder neue Böden verlegen, brauchen Sie keine Baugenehmigung.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
Eine Baugenehmigung wird nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) erforderlich bei:
- Änderung der Nutzung: Aus Gewerberaum wird Wohnraum (oder umgekehrt)
- Tragwände entfernen oder verändern: Immer genehmigungspflichtig — und statisches Gutachten erforderlich
- Aufstockungen: Ein weiteres Stockwerk aufsetzen
- Anbau: Wintergarten, Garage, Carport anbauen
- Dachgeschossausbau: Wenn der Spitzboden zur Wohnung wird
- Fassadenveränderungen: In Denkmalschutzgebieten
Besonderheit: Denkmalschutz in Hamburg
Hamburg hat rund 6.000 einzeln denkmalgeschützte Gebäude und mehrere Denkmalschutzgebiete (z.B. Grindelviertel, Teile von Ottensen, Blankenese). In diesen Bereichen gilt: Schon die Veränderung der Fassadengestaltung (Farbe, Fensterform) braucht die Zustimmung des Denkmalschutzamts.
Das Hamburger Denkmalschutzamt sitzt in der Steckelhörn 12. Wir haben dort gute Kontakte und kennen die Prozesse.
Wer haftet bei Schwarzbauten?
Wer ohne Genehmigung baut, riskiert Bußgelder und — im schlimmsten Fall — Rückbaupflicht. Als Auftraggeber haften Sie, nicht der Handwerker. Deshalb: Im Zweifelsfall immer vorher beim Bezirksamt anfragen.
Wie beantrage ich eine Baugenehmigung in Hamburg?
Genehmigungsanträge werden in Hamburg beim zuständigen Bezirksamt (Bauprüfdienststelle) eingereicht. Für Voranfragen ist das Hamburger Bauportal (www.bauportal.hamburg.de) die richtige Adresse. Die Bearbeitungszeit beträgt typisch 3-6 Monate.